AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01.1.2019
1. Leistungen 1.1. Die Firma Knop Umzugdirekt24(im folgenden "UD24"genannt)erbringt
ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung
des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.1.2.
Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen,
sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern UD24 diese den Umständen
nach für erforderlich halten durfte.1.3. Erweitert der Absender nach
Vertragsschluss den Leistungs-Umfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten
in angemessener Höhe zu vergüten.1.4. Das Personal der UD24 ist,
sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-,
Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen
vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind,
ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung
gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf
den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige
Auswahl.
2. Geltungsbereich und Änderung der AGB.
2.1. UD24 erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen("AGB"), welche der Vertragspartner
("Kunde")durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung
abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn UD24 ihnen
nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2. Diese AGB gelten für alle ab dem 01.01.2018 abgeschlossenen Aufträge/Verträge
mit UD24.
2.3. Eine nach Auftragserteilung erfolgte Aberkennung dieser AGB wird ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzl. Bestimmungen nach §§407ff. HGB sowie §
415 HGB.
3. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.
4. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.
5. Beauftragung Dritter UD24 kann einen weiteren Frachtführer mit der
Durchführung des Umzuges beauftragen
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile,
insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport
sichern zu lassen.
7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist
UD24 nicht verpflichtet.
7.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender
verpflichtet, UD24 rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist,
die von dem Gut ausgeht.
8.Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilung.d.Absenders bezügl.d.Durchführung
d.Beförderung sind in Textform ausschließlich an UD24 zu richten.
9.Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist d.Absender
verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen
oder stehen gelassen wird.
10. Aufrechnung Gegen Ansprüche der UD24 ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig
festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.
11. Rechnung und Preise:
11.1. Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste bekannt und er erkennt
sie an.
11.2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne
Abzug bar zur Zahlung fällig. Änderungen werden schriftl. festgehalten.
11.3. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung, hat der Kunde unverzüglich,
spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu
erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit
(vgl. Ziffer 11.2) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen
gilt als Genehmigung. Bei Entsorgungen kommen, wenn nicht anders vereinbart
immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten hinzu. Verpackungsmaterial
sowie Schutzmaterial jeder Art ist, wenn nicht anders im Auftrag vereinbart
nicht inklusive und wird je nach Aufwand gemäß der aktuellen
Preisliste berechnet.
11.4. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
11.5. Arbeiten die auf einen Sonntag fallen, werden mit 20 Prozent Aufschlag
berechnet. Evtl. Fremdhilfen vom Kunden werden ausschließlich auf
eigene Gefahr vorgenommen und können rechnungsmindernd nicht berücksichtigt
werden. Eine Haftung von UD24 für schuldhaftes Handeln des Kunden ist
ausgeschlossen.
12. Kartons und Packsorgfalt
12.1. Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner Kartons selber zu sorgen.
Die Firma UD24 kommt nicht für defekten Kartoninhalt auf.
12.2. Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg sein, und müssen
plan verschlossen werden.
12.3. Falls der Kunde Kartons gemietet hat, werden die durch den Umzug in
irgendeiner Weise beschädigten Kartons in Rechnung gestellt.
12.4. Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne beschriften, sollte
eine Beschädigung entstehen ist der Karton zu ersetzen.
12.5. Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14 Tage n.d. Umzug bei
UD24 unbeschädigt zurück zu geben. Nicht fristgerechte Abgabe
bedeutet Kaufpflicht gemäß Preisliste.
12.6. Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke
leer räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt haben,
um einen reibungslosen zügigen Ablauf zu gewährleisten. Es sei
denn UD24 wird vertraglich aufgefordert die Schränke leer zu räumen.
Loser Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der Kunde verpflichtet sich,
sofern nicht anders vereinbart allen Hausrat sofern möglich in Kartons
zu verpacken.
UD24 kann dafür Kartons stellen (Miete oder Kauf)
12.7. Ein Verzögern durch Missachtung d.Punkt 12.6 bedeutet außerplanmäßige
Mehrarbeit und wird dem Kunden gesondert mit 65.-€/Std in Rechnung
gestellt.
13. Kosten und Kostenvoranschläge
13.1. Ein Besichtigungsprotokoll kann nur eine Schätzung sein, wenn
es um das Umzugsvolumen oder die Anzahl der Fahrzeuge geht.
13.2. Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen beziehen sich auf
sogenannte 1 zu 1 Umzüge. Das heißt, in der alten Wohnung werden
die Möbel so fern nötig und so weit es geht auseinandergebaut
und transportiert. In der neuen Wohnung werden die Möbel dann so weit
es möglich ist wieder zusammengebaut. Der Aufbau ist abhängig
von der neuen Struktur und den Möglichkeiten der neuen Wohnung, sowie
von dem Zustand der Möbel.
Die Firma UD24 führt einen Möbel Ab-Transport und Aufbau, jedoch
keine Möbelrestauration durch. Etwaig erforderliche Umbauarbeiten können
durch entsprechende Beauftragung durch UD24 durchgeführt werden.
Für Umbauarbeiten erfolgt eine gesonderte Vergütung gemäß
Preisliste. Diese werden jedoch mit mindestens 65,00 € Netto/Stunde
abgerechnet.
13.3. Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach Absprache
separat berechnet. De- und Montage bedeutet nicht, sofern nicht besonders
im Auftrag vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten an Möbeln und Wänden(außer
bei Küchenarbeitsplatten) oder elektrische Anschlüsse. Neumöbelmontagen
werden mit 65.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage sind d.Bohrarbeiten
an Wänden zum Aufhängen v.Schränken selbstverständlich
enthalten.
13.4.Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen m.etwaiger Stundenangabe
wird exakt nach vereinb.Preis abgerechnet, auch wenn die Firma UD24 ihre
Leistung schon früher, vor der geplanten Zeit erbracht hat.Sofern d.Packen
der Kartons als Festpreis vereinbart wird und eine Anzahl an Kartons geschätzt
und vereinbart wird und sollten mehr Kartons benötigt werden so wird
wenn n. anders vereinbart hierfür pro weiteren Kartons 5,50 €
berechnet zzgl. Kaution. Die Miete ist inklusive.
13.5. Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise immer zzgl. Materialkosten.
Neumöbelmontagen und Umbauten werden gemäss Preisliste berechnet.
Küchen-Montagen werden frühestens am nächstmögl.Werktag
nach d.Umzug durchgeführt.Ist für die K-Montage eine 2.Anfahrt
erforderlich weil Material welches der Kunde stellen muss fehlt muss eine
Anfahrt berechnet werden (99,-€).
13.6. Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen, wenn ein Möbelstück
unter Umständen zu groß ist um z.B. durch den Hausflur transportiert
werden zu können. Eine Besichtigung an der Aufladeadresse durch Mitarbeiter
der UD24 entbindet den Kunden nicht von dieser Mitteilungspflicht. Kosten
für Mehraufwendungen sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen.
Sofern der Preis für den Einsatz eines Möbelliftes
nicht extra ausgewiesen wird, dieser aber Vertragsbestandteil ist, obliegt
es der UD24 einen Lift einzusetzen oder nicht.
13.7. Sofern Möbelstücke die besichtigt und protokolliert wurden
nicht mit auf einen 7,5t LKW passen und für den Umzug gemäß
dem Auftrag 1 Fahrt mit 1 7,5t LKW vereinbart wurde, um die Kosten niedrig
zu halten und eine 2. Fahrt oder zusätzlich Fahrzeug erforderlich wird,
so muss dieses mit mind. 30% d. Auftragsvolumens extra berechnet werden.
14. Schadensfall/ Schadensanzeige
14.1. Der Firma UD24 wird gewährt, einen entstandenen Schaden/Defekt,an
Möbeln oder Geräten Böden, Belegen, Türen und Rahmen,
Wänden und Geländern durch Reparatur oder Nachbesserung wieder
in Ordnung oder Funktion zu bringen. Hierfür wird der Firma UD24 3x
die Möglichkeit gegeben. In jedem Schadensfall trägt der Kunde
einen Selbstbehalt von 199,-€, soweit nicht ein grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten der Firma UD24 für den Schadenseintritt
verantwortlich ist.
14.2. Der Kunde muss den Umzugsvorgang beaufsichtigen, oder beaufsichtigen
lassen, um einen Ablauf in seinem Interesse zu gewährleisten. Speziell
am Umzugswagen während d. Ein- oder Aufladens.Bei Diebstahl haftet
der Auftraggeber.
14.3. Schadensanzeige Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden
kontrolliert werden. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung
d. Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung
des Gutes äußerlich erkennbar war und der Firma UD24 nicht spätestens
1 Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist, sowie wenn der Verlust
oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und
der Firma UD24 nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung gemäß
§ 451 f HGB angezeigt worden ist.
14.3.1. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu erstatten.
Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller
in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB).
14.4. Besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist die Firma UD24 von der Haftung befreit,
wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren
zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen,
Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende
Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen
des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe
oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht,
sofern die Firma UD24 auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen
hat und die Ausführung dennoch
verlangt wird; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche
oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders
schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch
den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.
14.5.Haftungsgrenze
14.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist das Umzugsgut bis 620.-€/m³
zum Zeitwert gemäß § 451 e HGB grundversichert. Eine höhere
Versicherung ist ggf. möglich und muss individuell gegen Aufpreis angepasst
werden.
14.7.Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§
407 ff HGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert
worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das
Gut hätte abgeliefert werden müssen.
15. Umzugsdauer
15.1. Die Firma UD24 bemüht sich, die geplante und vereinbarte Umzugsdauer
einzuhalten. Außergewöhnliche, unplanmäßige Situationen
können allerdings die Zeitplanung beeinflussen. Aus diesem Grund wird
keine verbindliche Zusage über die Gesamtdauer des Umzuges gegeben.
15.2. Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird, verpflichtet sich der
Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin für eine ausreichende Freifläche/
Parkmöglichkeit des Umzugswagens vor der alten, sowie der neuen Wohnung
zu sorgen (ca. 15m).
In der Regel reichen hierfür zwei Stühle und ein wenig rot/weißes
Flatterband aus. Dieses kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma UD24 kostenlos
zur Verfügung stellen. Sollte keine HV-Zone gebucht werden und keine
Parkfläche freigehalten werden übernimmt der Kunde die Kosten
für die Verzögerung gemäß der Stundenpreisliste. Der
Auftraggeber kann den Umzug ggf. auch kostenpflichtig abbrechen.
16. Rücktritt und Kündigung
16.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von§312g
Abs. 2Satz1, Nr. 9BGB.Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355BGB.
16.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt
der Absender, so kann UD24, sofern die Kündigung auf Gründen beruht,
die nicht ihrem Risikobereich zuzurechnen sind,
16.3. gemäß § 451 i.V.m. § 415 Abs.2 HGB entweder die
vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen
verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung
des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig
zu erwerben unterlässt; oder pauschal ein Drittel der vereinbarten
Fracht verlangen.
17. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
17.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart
wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten
vor Beginn der Verladung fällig und in bar
oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von UD24
zu bezahlen.
17.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag
festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
17.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
UD24 berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht
17.4. und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist
fÜ berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften
durchzuführen.
17.4. §419HGB findet entsprechende Anwendung.
18. Datenschutz
Die Firma UD24 verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung
und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen,
soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt
werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit
vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung
werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
19. Allgemeine Bestimmungen 19.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages /Vertrages und dieser
Bedingungen bedürfen der Schriftform.
19.2. Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. 19.3.Die Firma UD24 kann den erteilten Auftrag nach
Annahme auch ablehnen, wenn schwer-wiegende Gründe dafür vorliegen.
Als schwerwiegender Grund zählt auch, wenn der Kunde gegenüber
UD24 unrichtige Angaben macht. Sollten Vorschäden an den Möbeln
oder Räumlichkeiten vorhanden sein, die ein schriftliches dokumentieren
der Schäden erfordern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Fortführung
der Arbeiten, falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer schriftlichen
Dokumentierung der vorhandenen Schäden getroffen werden kann. Erstellte
Angebote gelten immer unter Vorbehalt d. Nachprüfung und solange der
Termin nicht vergeben wird (zeitnahe Entscheidung sinnvoll).
20. Sonstiges20.1. Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muss
der Firma UD24 gewährt werden. Teppiche, Parkettböden und andere
Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung
und Beschädigung vom Kunden abgedeckt und geschützt werden. Beschädigungen
oder Verschmutzungen die durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden.
20.2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass keine Gegenstände
oder Einrichtung versehentlich mitgenommen werden oder aber stehen bleiben.
Die Fahrzeuge sind vor Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.
20.3 Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e), sondern einen Umzug. Es können
weniger, mehr oder andere Fahrzeuge eingesetzt werden, als auf dem Auftrag
schriftlich festgehalten wurde. Das gleiche gilt bei der Anzahl der eingesetzten
Mitarbeiter. Dieses sind nur voraussichtliche Angaben.